Hinweisgeber-System Stadtwerke Unternehmensgruppe

Die Stadtwerke Unternehmensgruppe setzt sich präventiv gegen jegliche Art wirtschaftskrimineller Handlungen, wie z.B. Korruption, Betrug, Untreue, andere Straftaten oder schwere Unregelmäßigkeiten, sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen ein und hat daher im Rahmen des Compliance Managements ein Hinweisgeber-System etabliert. Neben der frühzeitigen Aufdeckung ist insbesondere die Prävention von Missständen und Risiken Ziel dieses Systems.

Das Hinweisgeber-System der Unternehmensgruppe gibt Mitarbeitenden sowie Dritten die Möglichkeit, über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Missstände zu informieren und zu deren Aufdeckung beizutragen. Hierdurch soll legales Verhalten im Unternehmen und im geschäftlichen Verkehr sichergestellt werden.

Das Hinweisgeber-System und die Verfahrensordnung gelten für folgende Unternehmen der Stadtwerke Unternehmensgruppe:

Soweit ein Verdacht für ein Fehlverhalten oder Missstände besteht, steht allen Hinweisgebenden die Möglichkeit offen, sich an die Vertrauensanwältin der SWFH, Dr. Caroline Jacob, als neutrale Stelle zu wenden. Frau Dr. Jacob wird vertreten durch Herrn Dr. Buchert.

Die Vertrauensanwälte und das Compliance
Management der SWFH sind per E-Mail durchgängig erreichbar. Eine persönliche
Erreichbarkeit ist zudem zu den üblichen Geschäftszeiten möglich.

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Vertrauensanwältin:

Dr. Caroline Jacob

Vertreter der Vertrauensanwältin:

Dr. Rainer Buchert

Kontaktformulare für die Übermittlung vertraulicher Informationen an die Vertrauensanwältin: